Haftung Verwaltungsbeirat


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Abgeschickt von Frank am 15 Maerz, 2007 um 12:19:10:

Hallo liebe Forumsmitglieder!

Gem. § 29 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG) unterstützt der Verwaltungsbeirat (Vwbr) den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben.
Nach meinem Eindruck, wird daher heutzutage häufig eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für den Vwbr abgeschlossen. Doch der Abschluss einer Versicherung bedeutet für die WEG zusätziche Ausgaben.
Weiß jemand, wie es mit der Haftung des Verwaltungsbeirates aussieht, bzw. ob sich aus der im WoEigG angeführten bloßen Unterstützung des Verwalters ein Haftungsanspruch gegenüber dem Vwbr ergeben kann? Gibt es eventuell schon neue Urteile hierzu? Ist es nach der bisherigen Rechtsspechung tatsächlich nicht möglich oder widerpricht es gar einem Gesetz, eine Haftung für leicht und grob fahrlässiges Handeln auszuschließen, also auf Vorsatz zu begrenzen. Wenn der Verwaltungsbeirat unentgeltlich (ehrenamtlich) tätig ist und lediglich für besondere Aufwendungen nach entsprechender Vorlage von Belegen Aufwandsersatz erhält, ändert sich dann die haftungsrechtliche Situation?
Wenn dieses Thema schon diskutiert wurde, wäre ich auch für einen kurzen Hinweis, wo ich es nachlesen kann, dankbar. Vielen Dank für Eure Bemühungen.

Viele Grüße
Frank



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