Bebauungsänderung


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Abgeschickt von Klaus Schneider am 15 Maerz, 2007 um 14:00:24

Hallo,
nehmen wir an, sie erwerben ein Haus in einem Neubaugebiet in NRW, in dem es 3 unterschiedlich Haustypen gibt. Ihnen gegenüber steht bereits ein einstöckiges Haus und direkt daneben soll laut Plan und Prospekt des Bauträgers derselbe Haustyp gebaut werden.
Ein Jahr später ensteht dort aber ein anderer, um ein Stockwerk höheres Gebäude.
Kann es in einem solchen Fall Entschädigung geben?
Laut Genehmigungsbehörde muss sich der Bebauungstyp nur in die Umgegend einpassen und eine Informationspflicht existiert nicht.

Danke im Voraus,
Klaus




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