Re: GFZ-Berechnung


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Abgeschickt von MartinB am 15 Maerz, 2007 um 14:15:00:

Antwort auf: GFZ-Berechnung von Heim, Kathrin am 15 Maerz, 2007 um 12:31:40:

§ 20 Abs. 4 BauNVO: "Bei der Ermittlung der Geschossfläche bleiben ... bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen ... zulässig sind oder zugelassen werden können, unberücksichtigt."
Sie müssen also in die Bauordnung Ihres Bundeslandes schauen, ob Garagen in den Abstandsflächen zulässig sind. Wenn, ja, können Sie die Garage von der Geschossfläche abziehen.
Der darüberliegende Wohnraum ist immer voll zu berücksichtigen.
Gruss, MartinB


: Ich habe eine spezielle Frage zur GFZ-Berechnung eines Neubaues, die uns Kopfzerbrechen bereitet.

: Fall: Neubau eines Wohnhauses mit Garage. Die Garage wird in das Wohnhaus integriert und mit einem Wohnraum überbaut. Ist diese Garage zur GFZ hinzuzurechnen oder nicht? Wenn ja, gibt es eine Rechtsgrundlage bzw. Kommentarstelle dazu?

: Vielen Dank für eure Hilfe!!





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