Re: Gartenerschliessung gegen unseren Willen?


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Abgeschickt von Bernd am 15 Maerz, 2007 um 16:51:41:

Antwort auf: Gartenerschliessung gegen unseren Willen? von Astrid am 15 Maerz, 2007 um 11:20:31:

Wenn bspw. gerade erst ein Bebauungsplan beschlossen wurde, kann man glaube ich diesem innerhalb von 4 Wochen widersprechen. Durch die Gärten bauen, dazu müsstet ihr doch so weit ich weiß verkaufen oder die Gemeinde müsste enteignen. Enteignungen können sich lange hinziehen und stellen sich glaube ich oft als kostenintensiv dar. Es könnte ja eventuell sein, dass die Gemeinde bei massivem Widerstand von diesen Plänen abrückt.




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