Re: Bebauungsänderung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 Maerz, 2007 um 22:22:35

Antwort auf: Bebauungsänderung von Klaus S. am 15 Maerz, 2007 um 14:00:24:

: Hallo,
: nehmen wir an, sie erwerben ein Haus in einem Neubaugebiet in NRW, in dem es 3 unterschiedlich Haustypen gibt. Ihnen gegenüber steht bereits ein einstöckiges Haus und direkt daneben soll laut Plan und Prospekt des Bauträgers derselbe Haustyp gebaut werden.
: Ein Jahr später ensteht dort aber ein anderer, um ein Stockwerk höheres Gebäude.
: Kann es in einem solchen Fall Entschädigung geben?
: Laut Genehmigungsbehörde muss sich der Bebauungstyp nur in die Umgegend einpassen und eine Informationspflicht existiert nicht.

: Danke im Voraus,
: Klaus

Was soll den entschädigt werden? Dass der Nachbar etwas anderes gebaut hat, als er sich vor ein paar Jahren noch vorgestellt hat? Würde es dann auch Entschädigungen für die Nachbarn geben, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder ein Gebäude aufgestockt wird? Wie wäre es denn dann zu sehen, wenn ein Dachgeschoss ausgebaut würde?



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]