Re: Dachbodenausbau erlaubt?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 Maerz, 2007 um 22:35:16

Antwort auf: Re: Dachbodenausbau erlaubt? von Nicole am 15 Maerz, 2007 um 10:26:23:

: Mag sein, dass der unmittelbare Grund, auf dem das Haus/Fundament steht, dem Vermieter gehört. Alles ab 1 cm drumherum gehört zumindest einem anderen Besitzer.
: Wie sieht es aber mit dem Ausbau des Dachbodens generell aus? Muss das Haus nicht auch gewisse (Sicherheits-)Kriterien erfüllen? Statik etc.
: Wahrscheinlich eine blöde Frage, trotzdem würde ich mich als Laie über jegliche Info freuen.
: Gruß


Auch die Begrenzung des Grundstücks auf die unmittelbare Umfassung des Gebäudes ist erstmal nicht nachvollziehbar.

Grundsätzlich sollte bei einem Dachausbau geprüft werden, als was die Räume bisher genehmigt wurden und ob sie für die neue Nutzung geeignet sind. Es handelt sich mindestens um eine Nutzungsänderung, die zu beantragen ist, wenn die Räume vorher z. B. nur als "Speicher" oder "Spitzboden" deklariert waren. Weiterhin sollten vorab die Fluchtwege geprüft werden und bei Eingriffen in die Dachstruktur (z. B. Aufdoppelung und Dämmung der Sparren) ist auch eine statische Berechnung zu empfehlen.



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