Abgeschickt von K.D. am 16 Maerz, 2007 um 07:58:16
Antwort auf: Re: Carport = Gebäude von M.P. am 15 Maerz, 2007 um 17:27:53:
Antwort:
Wenn der genaue Wortlaut der Baulast so oder so ähnlich ist, darf nicht gebaut werden. Die angebenen Paragraphen können je nach Fassung der Bauordnung variieren.
Die vorgesehenen 5 m sind korrekt (ergeben sich aus den erforderlich 2,50 m zur Grundstücksgrenze von jeder Seite).
Sollte die Sache weiterhin unklar sein, bitte bei der Bauaufsicht nachfragen. Denn auch genehmigungsfreie Vorhaben müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften genügen, sonst droht eventuell ein Rückbau.
"Die im Lageplan grün gekennzeichnete Teilfläche wird aufgrund des Brandschutzes nach § 14 BauO LSA i.V.m. mit § 29 (1) BauO LSA nicht mit Garagen, untergeordneten baulichen Anlagen, anderen Gebäuden zugunsten des unter II. genannten Grundstücks bebaut. Es dürfen ebenfalls keine Brennstoffe dort gelagert werden. Gemäß § 7 (1) BauO LSA wird die g r ü n gekennzeichnete Teilfläche als Abstandsfläche auf Dauer zur Verfügung gestellt und darf weder auf die auf eigenem Grundstück erforderliche(n) Abstandsfläche(n) angerechnet noch überbaut werden."
: Hallo nochmals,
: die Brandschutzbaulast ist 5 Meter ab dem Nachbargrundstück gerechnet. Innerhalb dieser 5 Meter würd ich gern bauen !!! Gem. § 6 Abs. 8 Nr. 1 BauO LSA ist dies doch bei Carports egal oder nicht ???
: Danke...
: MfG
:
: : : Hallo !
: : : Zählt ein Carport (Grundfläche 9x5 Meter, Höhe 3 Meter) in Sachsen-Anhalt als Gebäude ?
: : : Darf ich dieses Carport innerhalb einer Brandschutzbaulast errichten ? Oder wie weit muss ich vom Nachbargebäude Abstand halten ?
: : : Vielen Dank für die Mithilfe ?
: : : MfG Jürgen
: : Antwort:
: : Ja, ein Carport ist nach § 2 (2) BauOLSA ein Gebäude und zählt zu den offenen Kleingaragen.
: : Wie ist den der Inhalt der Brandschutzbaulast???