Re: Bauverweigerung auf erschlossenem Grundstück


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Abgeschickt von Alex am 16 Maerz, 2007 um 10:15:47:

Antwort auf: Re: Bauverweigerung auf erschlossenem Grundstück von Micky am 12 Maerz, 2007 um 16:08:10:

Hallo Micky,
vielen Dank für deine Antwort, wir haben für das Grundstück erschließungskosten für Wasserversorgungsbeitrag, Entwässerungsbeitrag, erschließungsbeitrag beglichen. Mit der Absicht auf dem Grundstück zu bauen.Jetzt will uns die Gemeinde wenn wir nicht bereit sind von unserem Grundstück (für Weg und zur vergrößerung der benachbarten Grundstücke) etwas abzugeben den Bau zu verweigern. Die Gemeinde plant diese Gelände aber als Baugebiet zu nutzen. Geht da alles mit rechten Dingen zu?




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