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Abgeschickt von Bolanger am 16 Maerz, 2007 um 12:52:53:

Antwort auf: Maschendrahtzaun zum Nachbargrundstück von Merlin am 15 Maerz, 2007 um 21:58:58:

Hallo,

in NRW ist es so, dass Grundstückseinfriedungen bis 2 m Höhe genehmigungsfrei sind. Also dürft Ihr erstmal Euer Grundstück ohne wen zu fragen einzäunen. Achtet ggf. darauf, den zaun auf Euer Grundstück zu stellen und nicht auf die Grenze. dann ist es nämlich Euer Zaun, den Ihr bezahlt habt und mit dem Ihr machen könnte, was Ihr wollt.
Im Nachbarrecht steht sogar geschrieben, dass sich die nachbarn an den Kosten der Einfriedung beteiligen müssen, wenn der zaun direkt auf die Grenze kommt. Dann gehört der Zaun aber auch den nachbarn, weshalb die Unterhaltung und Erneuerung zu weiterem Ärger führen könnte.
Ferner regelt das Nachbarrecht, dass Ihr es den Gartenhausbesitzern gestatten müsst, von Eurem Grundstück aus die Rückseite der Häuschen zu streichen. Wenn daszu der Zaun vorübergehens abgebaut werden muss, dann ist das das Problem der Gartenhausbesitzer.


: An das Wiesengrundstück unserer Eigentümergemeinschaft grenzen Gärten mit Gerätehäuschen. Unsere Gemeinschaft will zur Abrenzung einen Maschendrahtzaun setzen. Es wurde uns nun gesagt, dass wir dass nicht könnten, weil sonst die Eigentümer der Gerätehäuschen dann nicht mehr an die Rückseite ihrer Häuschen kommt um sie zu streichen. Ist dem so? Vielen Dank für Antworten.





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