Re: Fenster und Lichtrecht


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Abgeschickt von Bolanger am 16 Maerz, 2007 um 12:56:22:

Antwort auf: Fenster und Lichtrecht von Brigitte am 16 Maerz, 2007 um 12:29:21:

Hallo,

wenn das Fenster schon vor 100 jahren mit den selben Abmessungen da war, dann dürfen Sie selbstverständlich die alte Scheibe gegen eine moderne Isolierverglasung austauschen. Am Haus ändert sich ja nichts und Sie geniessen Bestandsschutz

Anders wäre es, wenn das Fenster vergrößert würde oder verschoben würde, ist hier aber nicht der Fall.


: Ich habe in eine auf der Grundstücksgrenze stehende Aussenwand ein altes einfach verglastes Fenster gegen ein zeitgemäßes Isolierglasfenster getauscht (gleiche Masse). Die Grenzwand geht auf ein parkaehnliches Grundstück und das nächste Gebaeude steht ca. 40 m entfernt. Das HAus ist ca. 120 Jahre alt, steht aber nicht unter Denkmalschutz. Hierzu zwei Fragen
: 1. Muss der Nachbar das neue Fenster dulden (das alte war ca. 20 Jahre an dieser Stelle eingebaut)
: 2. Ist das eine Brandwand die eigentlich gar kein Fenster haben darf.

: Vielen Dank für die Hilfe

: Brigitte





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