das wird doch ein Grill....


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Abgeschickt von Bolanger am 16 Maerz, 2007 um 13:02:41:

Antwort auf: Errichtung eines Backofens von Geiger Andreas am 14 Maerz, 2007 um 22:00:59:

... und Grills aufzustellen ist genehmigungsfrei. Wer viel fragt, der bekommt auch viele Antworten. Ich vermute, dass das Teil in etwa so aussehen wird wie die Beton-Grills aus dem Baumarkt. das sind auch keine Feuerungsstätten. An Ihrer Stelle würde ich das Ding einfach bauen und gar nicht viel Wind drum machen. Sie dürften ja auch einen Küchenherd unter eine Plane stellen und anschliessen. das wird Ihnen aus baurechtlicher Sicht auch keiner verbieten können.


: Wollte hiermit mal anfragen, wie es mit einer Genehmigung wegen einer Errichtung eines altertümlichen Brotbackofens aussieht. Wie wird der Begriff "Feuerungsstätte" im Baugesetz ausgelegt? Muß man für die Errichtung eines so kleinen Bauwerks einen Bauantrag stellen?





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