Re: Lärmschutzmaßnahmen der Gemeinde


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Abgeschickt von Bolanger am 16 Maerz, 2007 um 13:06:32:

Antwort auf: Lärmschutzmaßnahmen der Gemeinde von N.Veit am 14 Maerz, 2007 um 10:20:45:

Vermutlich hat die Gemeinde im Rahmen der Planung ein Verkehrsgutachten erstellt, welches die erhöhte Lärmbelastung als erträglich für Sie eingestuft hat. Einen Anspruch auf eine Lärmschutzwand o. ä. hätten Sie nur, wenn Sie mehr Straßenlärm ertragen müssten als zulässig. dafür gibt es gewisse Grenzwerte, die ich aber nicht kenne. Erzwingen könnten Sie eine solche Maßnahme wohl nur mit einem aktuellen Lärmgutachten, welches erstmal Sie bezahlen müssten. Stellt sich dabei dann raus, dass die Straße immernoch bewohnbar ist, haben Sie leider Pech gehabt.


: Ich bewohne ein Haus in einem reinem Wohngebiet.
: 10m vor meinem Haus verläuft eine Straße.
: Durch den Bau einer Autobahn ist diese Straße nun anders an das Straßennetz der Gemeinde angebunden worden, wodurch sich das Verkehrsaufkommen wesentlich erhöht hat.

: Kann ich von der Gemeinde für mich Lärmschutzmaßnahmen verlangen und welche Voraussetzung müssen dafür erfüllt sein.





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