Re: architekt


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 17 Maerz, 2007 um 07:17:20

Antwort auf: architekt von neumann am 16 Maerz, 2007 um 22:38:47:

: was paasiert, wenn ein architekt bei der abnahme eines gewerkes etwas übersieht.
: wenn hierdurch ein schaden entsteht, muss der architekt hierfür gerade stehen?

: Danke


Wenn er es hätte sehen und erkennen können besteht für den Architekten zumindest die Gefahr der Mithaftung. "Normal" wäre allerdings zunächst beim ausführenden Unternehmer den Mangel zu rügen und Schadensersatz einzufordern, was ebenfalls zu den Aufgaben des Architekten gehört, wenn er mit der Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation) beauftragt wurde.




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