Abgeschickt von Peter Wiedmann am 17 Maerz, 2007 um 11:50:34
der sogenannte Blättling ist eine Pilzart, die ihren Fruchtkörper erst dann austreibt, wenn das befallene Holzfenster bereits geschädigt ist. Wenn dieser Fall nun an einem z.B. 6 Jahre alten Fenster auftritt, handelt es sich dann um einen "versteckten Mangel" ? Gibt es dafür gesetzliche Gewährleistungsfristen ?