Überschreitung der zugrunde gelegten Personenzahl


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Abgeschickt von Uwe am 17 Maerz, 2007 um 13:47:25

Ein Investor plant auf mehreren Grundstücken Doppelhäuser zu errichten (also je Grundstück zwei Dopplehaushälften). Das Baugebiet wurde durch Festsetzungen im Bebauungsplan (Wohndichte: 2,5 Personen je 12 Wohneinheit pro ha)für 625 zukünftige Bewohner ausgelegt.Die Hälfte der Grundstücke ist "normal" bebaut worden, die andere noch unbebaut.Einzelhäuser und Doppelhäuser sind erlaubt
Nun zu meiner Frage: Wenn jeder zukünftige Bauherr auf den verbleibenden Grundstücken auch Doppelhäuser errichten würde, käme es zu einer Gesamtbewohneranzahl von ca.780 Personen. Ist diese erhebliche Überschreitung der im Bebauungsplan zugrunde gelegten Personenanzahl ohne weiteres zulässig?




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