Grenzbebauung Doppelhaus


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Abgeschickt von Ralph am 04 April, 2004 um 10:39:10

Hallo, ich möchte an unserer Doppelhaushälfte (ländliche Gemeinde in Ba-Wü, Häuser Bj. 1940 bis 2004) mit anschließender Garage (Haus 12m, Garage 4m) noch ein carport anschließen (6m) Nun heißt es daß im Bebauungsplan max 8m vorgesehen sind (also nach dem Wohnhaus noch 8m, d.h. max 4 m Carport). Wenn man aber im Plan eine Linie von den Nachbarn zieht (jeweils der hintersten Gebäude) läge ich mit meinem Plan noch innerhalb. also unser Haus steht etwas weiter an der Straße und ragt hinten nicht woweit wie die anderen ins Gelände, trotzdem soll ich nicht soweit nach hinten dürfen wie die anderen...

Ich hoffe daß Ihr Euch ein Bild machen könnt wie es bei mir in etwa aussieht...

Ich möchte das Carport als unterstellplatz für Motorrad, fahrräder und Auto nutzen... deswegen die Größe

Warum darf ich nicht an die gedachte linie unserer nachbarn rangehen??? Die Nachbarn würde es überhaupt nicht stören...

Vielen Dank


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