Re: Aufbewahrung von Statikberechnungen


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Abgeschickt von K.D. am 20 Maerz, 2007 um 10:57:05

Antwort auf: Aufbewahrung von Statikberechnungen von Uwe Kersten am 19 Maerz, 2007 um 21:00:45:

: Guten Tag!

: Angenommen, der Bauunternehmer eines (Hoch)Hauses hat Konkurs angemeldet und es sind keinerlei Baupläne oder auch Statikberechnungen mehr vorhanden.

: Gibt es -in Bayern- eigentlich eine staatliche(?) Stelle, die diese Pläne, weil sie ja einmal genehmigt werden mussten, aufbewahrt?

: Jetzt schon: DANKE für eine Antwort


Antwort:
Eigentlich sollte jeder Eigentümer als Bauherr die genehmigten Unterlagen aufbewahren.

Wenden Sie sich an die zuständige Baugenehmigungsbehörde (meist Landkreise und kreisfreie Städte). Die oder eine andere Abteilung der Behörde führen in der Regel ein Bauarchiv, wo die Behördenexemplare der Baugenehmigungsakten aufbewahrt werden. Hier müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht nachweisen (Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Auftrag des Eigentümers). Allerdings ist die Benutzung und die Herausgabe von Kopien kostenpflchtig.



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