Re: Überschreitung der zugrunde gelegten Personenzahl


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Abgeschickt von Sebastian am 20 Maerz, 2007 um 12:52:42:

Antwort auf: Überschreitung der zugrunde gelegten Personenzahl von Uwe am 17 Maerz, 2007 um 13:47:25:

Wer sollte sich denn darüber beschweren?
Allenfalls die Gemeinde, deren Infrastruktur (Straßen und Kanäle) nicht auf soviele Menschen eingerichtet ist, oder?
Ich kann mir i.Ü. kaum vorstellen, dass die höchstzulässige Personenzahl im Bebauungsplan wirklich wirksam *festgesetzt* wurde. Mag sein, dass es *Annahmen* zu den Zahlen gibt, aber Festsetzungen dieses Inhalts habe ich nie gesehen.

Falls doch würde mich auch sehr interessieren, unter welchen genauen Voraussetzungen diese Bebauungsplan eine halbe Person annimmt und welche Konsequenzen dem jeweiligen Eigentümer und seiner Familie für den Fall z.B. eines wachstumsbedingten Überschreitens der maximal zulässigen Körpergröße oder des maximal zulässigen Personengewichts vorschreibt. Veräußerung und Wegzug? Freigabe des Kindes zur Adoption?

Sebastian



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