Re: Aufbewahrung von Statikberechnungen


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Abgeschickt von Sebastian am 20 Maerz, 2007 um 12:56:08:

Antwort auf: Re: Aufbewahrung von Statikberechnungen von K.D. am 20 Maerz, 2007 um 10:57:05:

Ich kann die Empfehlung zur sicheren Aufbewahrung von Statikunterlagen nur unterstreichen!
Im Zuge der "verfahrensvereinfachung" und Verlagerung dieser Prüfung auf staatlich anerkannte Sachverständige gehen (zumindest in NRW) immer mehr Behörden dazu über, nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung, nicht aber die einzelnen Prüfnachweise und Berechnungen aufzubewahren. Da wird dann demnächst nichts mehr in der Bauakte zu finden sein.


: Antwort:
: Eigentlich sollte jeder Eigentümer als Bauherr die genehmigten Unterlagen aufbewahren.

: Wenden Sie sich an die zuständige Baugenehmigungsbehörde (meist Landkreise und kreisfreie Städte). Die oder eine andere Abteilung der Behörde führen in der Regel ein Bauarchiv, wo die Behördenexemplare der Baugenehmigungsakten aufbewahrt werden. Hier müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht nachweisen (Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Auftrag des Eigentümers). Allerdings ist die Benutzung und die Herausgabe von Kopien kostenpflchtig.




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