Re: §51 erbitte hilfe - welches Bundesland denn???


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Abgeschickt von K.D. am 20 Maerz, 2007 um 15:32:21

Antwort auf: §51 erbitte hilfe von peter am 15 Maerz, 2007 um 17:34:46:

:
: guten tag,
: mein wunsch ist es im keller meines privathauses eine kleine privatpraxis für physiotherapie aufzumachen. allerdings sind es drei stufen bis zum hauseingang und 12 stufen bis in den keller. ein umbau wäre zu kostenaufwendig. wie stehen die chancen auf eine sondergenehmigung bzw. ist eine solche überhaupt erforderlich. kann ich vielleicht die patienten die nicht gehfähig sind im erdgeschoß behandeln?


Antwort:
Ich gehe davon aus, das es sich bei Ihrem Plan um eine baugenehmgungspflichtige Nutzungsänderung handelt, das heißt Sie brauchen eine Baugenehmigung.
In einigen Bundesländern sind Ausnahmen wegen der Belichtung für bestimmte Räume im Keller vorgesehen. Aber ob das Ihr einziges Problem bleibt, bezweifle ich. Da wären Rettungswege zu beachten und die Barrierefreiheit. Wenn man eine Physiotherapie braucht, ist man sicherlich körperlich etwas eingeschränkt.
Ob Sie die Patienten im EG behandeln können, hängt davon ab, welche Räume Sie umnutzen wollen und genehmigt kriegen.

Nehmen Sie einen Grundriss und lassen sich bei der Bauaufsicht beraten.

Auch neben den baurechtlichen Anforderungen gibt es wohl so eine Art Verband, die Ausstattungen und Raumgrößen usw. für solche Praxen festlegen. Auch dort wäre gründlich zu recherchieren, ob Ihre Räumlichkeiten geeignet sind.




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