Re: Abweichung von der Baugenehmigung


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Abgeschickt von Erich Horn am 20 Maerz, 2007 um 19:59:26

Antwort auf: Re: Abweichung von der Baugenehmigung von Dirk Baumeister am 15 Maerz, 2007 um 06:23:12:

: : Man stelle sich folgenden Fall vor, welcher im Land Brandenburg spielen könnte ggf. in einem Außenbereich. Es wird eine Baugenehmigung für den Umbau eines Wochenendhauses erteilt. Bei der nun folgenden Sanierung wird die genehmigte Grundflächenzahl um ca. 18 m² überschritten, mit Terasse um ca.30 m².
: : Ist eine m² Begrenzung statthaft?
: : Welche Möglichkeiten bestehen bei Überschreitung der m² Zahl (Änderung zum Bauantrag)?
: : Hätte man rechtliche Möglichkeiten gegen eine Beseitungsanordnung?
: : Man wartet mit viel Interesse auf eine reichliche Diskussion

: Das was genehmigt wurde entspricht nicht dem, was gebaut wurde ... dann ist logischerweise, das was gebaut wurde nicht genehmigt!

: Man könnte über einen Nachtrag oder einen Antrag dessen, was gebaut wurde versuchen dafür eine Genehmigung zu erhalten. Vorausgesetzt, das was gebaut wurde ist genehmigungsfähig.

::Das Bauamt wurde zu Beginn der Bautätigkeit durch einen Vermesser über ein Einmessungsprotokoll sowie durch die Statik-Prüfing. welche vom Bauamt bestellt wurden waren über die nun veränderten Maße informiert. dies 2 Jahre vor der Beseitigungsanzeige.




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