Bestandsschutz


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Abgeschickt von Michael am 20 Maerz, 2007 um 20:37:38

Hallo,
Habe eine Frage zum Bestandsschutz, bzw. wie ich diesen Beweise.
Ganz kurze Schilderung:
Haus gekauft 2003 (Denkmalschutz) auf dem Grundstück befand sich ein gemauerter Schuppen mit den Maßen 2,3x5,0m und vor dem Schuppen eine Überdachung.
Das Bauamt hat mir nun eine Abrissverfügung zukommen lassen, da sie meint, den Schuppen habe ich 2003 gebaut.
Das Bauamt sagte, das wenn der Schuppen vor 1999 gebaut worden währe, hätte er Bestansschutz. Das ist er ja, aber man glaubt mir nicht.
Ich muß jedoch dazu sagen, das ich die Dachsparren erneuert habe, da die alten zu schwach dimensioniert waren 50x50mm!! Und die Alte Dacheindeckung aus Asbest war.
Nun meine Frage:
Kann man das alter von bestimmten Baustoffen mit einem Gutachten genau bestimmen (chemisch)?
Es geht hier um die Altersbestimmung von Beton, Porotonsteinen und Leimbindern.
Alles in einem Zeitfenster von 4 Jahren.
Kann man feststellen, das die Sparren (Leimbinder) nachträglich 2003 verbaut wurden statt 1999?
Vieleicht kann mir jemand helfen?! Währe super
Gruß!
Michael



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