2m hohe EINFRIEDUNG in NW!!!???


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Abgeschickt von M. Müller am 21 Maerz, 2007 um 11:27:33

Hallo,
ich habe vor einem Jahr ein Haus in NW gekauft. Zu diesem Zeitpunkt bestand bereits eine Einfriedung zum Nachbargrundstück: eine 9m lange und 2m hohe "Mauer".Die "Mauer" besteht aus Betonpfälen mit Führungschienen, in die Betonplatten eingeschoben sind. Richtig häßlich!!!
Ich habe den Nachbarn angeboten auf meine Kosten die Mauer durch einen 1,8m hohen Holzzaun zu ersetzen. Der Nachbar wollte sich bei mir melden: Darauf warte ich heute noch!!!
Die Bauaufsicht sagt mir, dass es ausgerechnet für mein Grunstück keinen Bebauungsplan gibt, der die Einfriedung regelt(50m weiter wäre die Mauer nicht zulässig!!!)Somit käme das Nachbarschaftsgesetz NW zum tragen, das aber nur privatrechtlich einzufordern ist. § 35 NachbG NW besagt, dass die Einfriedung "ortsüblich" sein muß!!!
Wer entscheidet über die ortsübliche Einfriedung? Der Schiedsmann oder doch im Endeffekt der Richter? Hat jemand einen Tipp für mich?
Mit vielen Dank im voraus
M. Müller



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