nachträglicher Bebauungsplan, Genehmigungsfehler, Präzedensfall?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von kkruger am 21 Maerz, 2007 um 16:12:33

Hallo,

Situation:
Ein Doppelhaushälfte in NRW. Als das Haus gebaut worden ist (1986), gab es keinen Bebauungsplan. Einige Jahre später (1989) ist ein Plan für die Nachbarschaft eingeführt worden.

Jetzt wird eine Gaubenerweiterung (zur Gartenseite, nicht sichtbar von der Strasse) von 90 cm abgelehnt, basiert auf u.g. Gründe aus dem (erst später erstellten) Bebauungsplan:

1. Erlaubt sind nur Gauben in der Breite von 3 m oder weniger (die Erweiterung würde diese Breite überschreiten)
2. Die Gesamtbreite der Gauben kann nicht 50% der Gesamtbreite des Daches überschreiten (dies wäre auch der Fall)
3. Die durch Erweiterung gewonnene 2,83 qm würde die 2/3 Grenze zur Vollgeschoss überschreiten.

Beim ersten Blick sieht es klar aus: überall überschritten, natürlich abgelehnt.

Das sind aber Komplikationen:

Bei Punkt 3: Genehmigt wurde das Haus damals mit der 2/3 Grenze schon um 5 qm überschritten (stand in den vom Bauamt geholten Unterlagen ) -- also quasi zweigeschossig. Der jetzige Sachbearbeiter meinte, er habe gerade neu kalkuliert, und die Überschreitung ist "nur 0,5 qm" ... "der Architekt damals habe sich verkalkuliert"

(Interessanterweise wurde die neue Kalkulation heissen, mit der 2,83 qm "Änderungs-Gewinn" wäre die gesamte qm-Anzahl immerhin WENIGER als das, was damals genehmigt wurde...!)

Bei Punkte 1&2, der Sachbearbeiter hat Satellitenfotos von der Nachbarschaft bekommen, die klar zeigen, es gibt einige Abweichungen in der unmittlebaren Nachbarschaft (direkten Nachbarhäuser). Erst wurde behauptet, die Abweichungen "wären illegal", dann wurde erzählt, die Genehmigungen seien ein paar Jahre vor dem Bebauungsplan vergeben, dafür können nicht als Präzedensfälle gesehen werden.

Der Sachbearbeiter meinte die einzige Lösung wäre eine einfache Änderung zum Bebauungsplan. Dies könnte dauern, es gibt natürlich etwas Zeitdruck.

Der Hausnachbar hat ohne Zögerung die Änderung zugestimmt, würde eigentlich das gleiche machen wollen.

Hat irgendjemand eine Lösung? Vielen Dank im Voraus!




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]