Re: Bestandsschutz


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Abgeschickt von Sebastian am 22 Maerz, 2007 um 10:22:53:

Antwort auf: Re: Bestandsschutz von K.D. am 21 Maerz, 2007 um 07:43:32:

bevor Sie viel Geld fuer moegliche Beweise ausgeben, sollten Sie zunaechst einmal sicher sein, dass die von Ihnen eingeraeumten Veraenderungen nach 2003 (offensichtlich voellig neue Dachkonstruktion und voellig neues Dach) bei einem solchen Schuppen nicht ohnehin dazu fuehren, dass ein etwa fuer das alte Gebaeude vorhandener Bestandsschutz schon dadurch entfallen ist.
Bestandsschutz schuetzt nur das was im jeweils massgeblichen Zeitpunkt auch wirklich und ganz konkret da war.
Da der alte Schuppen nach Ihrer Darstellung wegen der unterdimensionierten Traeger nicht standsicher war, duerfte die Einbringung der neuen Konstruktion dem entsprechen, was bei groesseren Gebaeuden eine statische Neuberechnung erfordert. Nach Aenderungen, die eine statische Neuberechnung erfordern, ist der Bestandsschutz ueblicherweise weg.
Alles in allem: Ein Fall fuer einen Rechtsanwalt - wenn Sie es drauf ankommen lassen und sich nicht irgendwie anderweitig mit der Behoerde einigen (laengere Beseitigungsfrist, Alternative an anderer Stelle etc.)

Sebastian
: : Hallo,
: : Habe eine Frage zum Bestandsschutz, bzw. wie ich diesen Beweise.
: : Ganz kurze Schilderung:
: : Haus gekauft 2003 (Denkmalschutz) auf dem Grundstück befand sich ein gemauerter Schuppen mit den Maßen 2,3x5,0m und vor dem Schuppen eine Überdachung.
: : Das Bauamt hat mir nun eine Abrissverfügung zukommen lassen, da sie meint, den Schuppen habe ich 2003 gebaut.
: : Das Bauamt sagte, das wenn der Schuppen vor 1999 gebaut worden währe, hätte er Bestansschutz. Das ist er ja, aber man glaubt mir nicht.
: : Ich muß jedoch dazu sagen, das ich die Dachsparren erneuert habe, da die alten zu schwach dimensioniert waren 50x50mm!! Und die Alte Dacheindeckung aus Asbest war.
: : Nun meine Frage:
: : Kann man das alter von bestimmten Baustoffen mit einem Gutachten genau bestimmen (chemisch)?
: : Es geht hier um die Altersbestimmung von Beton, Porotonsteinen und Leimbindern.
: : Alles in einem Zeitfenster von 4 Jahren.
: : Kann man feststellen, das die Sparren (Leimbinder) nachträglich 2003 verbaut wurden statt 1999?
: : Vieleicht kann mir jemand helfen?! Währe super
: : Gruß!
: : Michael

: Antwort:
: Im Prinzig gilt, wer behauptet, muss auch beweisen.
: Wenn Ihnen das Bauamt die Beseitigungsverfügung hat zukommen lassen, ist die Behörde in der Beweispflicht. Das heißt, das Amt muss nachweisen, das der Schuppen 2003 gebaut worden ist.

: Andersherum wäre es, wenn sie im Falle eines Antrages auf Bestandsschutz pochen, dann müßten Sie nachweisen.

: Wenn Sie aber selber tätig sein wollen, könnten Sie zunächst versuchen, z.B. über Luftbilder aus diesem Zeitraum (Google earth hat recht alte, Werbebroschüren ihrer Gemeinde, Internet durchsuchen, Banken oder Sparkassen, Regionlazeitungen bieten auch oft Luftblider der Region an u.ä.) abzugrasen. Vielleicht steht auch in Ihrem Kaufvertrag, was Bestandteil des Grundstückes war. Eventuell kann Ihnen auch der Verkäufer mit Fotos helfen.
: Auch ein Blick in das Liegenschaftskataster könnte helfen. Vielleicht ist das Gebäude dort schon länger erfasst. Die Landesämter für Geoinformation (Katasterämter) machen auch regelmäßig Überfliegungen. Was so ein Orthofoto kostet, weiß ich leider nicht.




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