Abgeschickt von J.B. am 22 Maerz, 2007 um 17:42:25:
Hallo,
wer kennt sich aus?
Darf ein Grundstücksbesitzer in Bayern den tiefergelegenen Teil seines Grundstücks bis zur Hauswand des Nachbarn, die an der Grenze steht, auffüllen und pflastern, und wenn ja, wie hoch, wenn in der Hauswand Wohnzimmerfenster sind? Welche Gesetze sind dafür zuständig?
Danke für die Antworten.