Baugenehmigung Pferdehaltung


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Abgeschickt von Ann-Katrin am 26 Maerz, 2007 um 13:05:13:

Hallo alle zusammen,

ich habe vor, mir endlich meinen Traum vom eigenen Stall zu erfüllen, wie viele Pferdebesitzer eben auch. Eigentlich habe ich mir das ganze schon aus dem Kopf gestrichen, da ich weiß, wie problematisch das ganze werden kann.

Aber: Es gibt bei uns in der Gegend ein Schloß, in dem seit eh und je Pferdehaltung betrieben wird. Dort sind auch schon vorhandene Stallungen. Diese Stallungen sind auch noch besetzt. Leider ist dieser Pächter sehr unordentlich und schmutzig, was die Anwohner drum herum sehr stört. In diesem Gebäude hatte ein Bekannter meiner Freundin 30 Jahre lang einen seperaten Stalltrakt mit drei Boxen gepachtet gehabt. Sein Pferd ist im letzten Jahr verstorben und er legt sich auch keines mehr zu.

Dieser extra Trakt hat der Bekannte meiner Freundin aber noch gepachtet, da er den eigentlich nicht an den Mann, der im Schloßhof den anderen Stalltrakt hat, geben will. Zu diesem extra Stalltrakt gehört im Schloßgelände noch eine riesen große Grünfläche, die seither als Koppel genutzt wurde. Zu dieser Fläche hatte auch nur der Bekannte meiner Freundin zugriff, nicht der Stallbetreiber nebenan. Die Grünfläche dürfte um die 20.000 qm sein.

Das ganze Schloß und die Grünflächen, die sich hinter einer geschützten Schloßmauer befinden, ist alles denkmalgeschützt. Der Bekannte meiner Freundin würde diese Fläche und den Stalltrakt gerne an meine Freundin abgeben oder auch an mich, damit wir das ganze übernehmen.

An dem bestehenden Stalltrakt habe ich jedoch kein Interesse, da es zudem zuwenig Boxen sind und der sehr unsympathische Stallbetreiber nebenan ständig zu mir in die Stallungen könnte und ich auch durch seine Stallungen zur Miste müsste, was früher schon immer Probleme gab und er die Durchgangsrechte einfach verwehrt hat.

Deshalb kam mir die Idee, die Grünfläche im Schloßgelände zu bebauen. Es wurde jahrelang nichts mehr gemacht, Müll des Stallbetreibes nebenan hat sich dort angesammelt, ansonsten ist das gesamte Schloß in einem guten Zustand. Der Stallbetreiber ist zudem natürlich jetzt ganz "heiß" auf die Grünfläche, die der Bekannte meiner Freundin ja noch gepachtet hat.

Nun habe ich mich auf der Baubehörde mal erkundigt, wie das denn aussieht, da es sich hier um einen Außenbereich im Innenbereich handelt, da das Schloß noch Innerorts liegt. Gegenüber des Schloßes sind ganz normale Wohnhäuser. Ich habe dem Bauamt- bzw. Denkmalamt meine Idee geschildert und ich war total erstaunt, dass von beiden Seiten eine positive Resonanz kam.

Das Bauamt, dass auch gleichzeitig für die Denkmalpflege zuständig ist, ist nicht abgeneigt, mir eine Genehmigung für ein Stallgebäude sowie einen Reitplatz zu erteilen. Natürlich muss vorher alles angeschaut werden. Auf dem Landesdenkmalamt, dass das ganze ja auch betrifft, habe ich dann auch angerufen. Dieser Zuständige war auch gleich ganz positiv angetan und sagte mir, ich soll doch einfach mal in den Lageplan mein Gebäude mit Reitplatz einzeichnen. Gesagt, getan.

Der Zuständige vom Bauamt sagte, dass er sich es durchaus vorstellen kann, dass das alles genehmigt wird, da sie froh seien, wenn jemand kommt, und das ganze mal wieder richtig pflegt, da sowas ja auch im Sinne des Denkmalamtes sei. Ich selber bin kein Landwirt, der Inhaber des Schloßes aber eventuell. Er hat recht viele Weinberge. Mit ihm habe ich auch schon telefoniert, er will eigentlich auch weiterhin dort Pferdehaltung haben. Aber diese große Grünfläche auch nicht dem anderen Stallbetreiber aufgrund seiner extremen Unordentlichkeit verpachten.

Das Bau- und Denkmalamt sagten mir, dass man als Begründung der Stallanlage sagen könnte, dass es zur Pflege und zum Erhalt des denkmalgeschützten Geländes dient. Natürlich muss trotz allem das Landwirtschaftsamt auch noch zustimmen. Denn es wird sich wohl niemand finden, der freiwillig die ganze Grünfläche wieder in Schuß bringt und pflegt. Somit verfällt das ganze immer mehr.

Ich kann das irgendwie alles gar nicht glauben, dass von allen Seiten so eine positive Rückmeldung kommt.

Kann das alles sein? Normalerweise darf man doch als Nichtlandwirt im Außenbereich gar nichts bauen. Das sagte mir der Herr vom Bauamt auch, dass da erstmal die normalen Vorschriften wie woanders auch, gelten. Aber man würde das schon hinbekommen, dass es klappt.

LG
Ann-Katrin





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