Re: Baugenehmigung Pferdehaltung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 26 Maerz, 2007 um 14:47:10

Antwort auf: Baugenehmigung Pferdehaltung von Ann-Katrin am 26 Maerz, 2007 um 13:05:13:

Die Privilegierung der Landwirte ist nur eine Möglichkeit zu Baurecht im Außenbereich zu kommen. Ein Weiterer ist z. B. "die Änderung oder Nutzungsänderung von erhaltenswerten, das Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäuden, auch wenn sie aufgegeben sind, wenn das Vorhaben einer zweckmäßigen Verwendung der Gebäude und der Erhaltung des Gestaltwertes dient." (§35 BauGB (4) Nr. 4) Im §35 BauGB finden sich weitere Voraussetzungen für das Bauen im Außenbereich.




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