Re: bauvoranfrage


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 26 Maerz, 2007 um 21:08:54

Antwort auf: bauvoranfrage von Bauherr am 26 Maerz, 2007 um 18:52:42:

: Hallo,

: muss man für eine Bauvoranfrage einen Entwurfsverfasser haben oder kann man diese auch selber als Bauherr stellen?

: Grüsse

Der "bauvorlageberechtigte" Entwurfsverfasser ist (in NRW) für Bauvorlagen die die Errichtung und Änderung von Gebäuden betreffen vorgeschrieben (§ 70 BauO NW). Das gilt auch für Bauvoranfragen zur Errichtung und Änderung von Gebäuden (§71 (3) BauO NW). Ob der Entwurfsverfasser vorgeschrieben ist, hängt vom Umfang und Fragestellung des Antrages ab.

Generell ist jedoch sinnvoll, sich zumindest mit der Behörde oder einem Architekten über den erforderlichen öffentlich rechtlichen Genehmigungsumfang auszutauschen.



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