Re: Nachtrag und Bauzeitverlängerung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 Maerz, 2007 um 15:19:59

Antwort auf: Nachtrag und Bauzeitverlängerung von Mike am 27 Maerz, 2007 um 13:30:03:

: Hallo.

: Bräuchte euren Rat bei einem Problem:

: Der AN hat bei einer Baumassnahme einen Nachtrag gestellt der von Bewehrung handelt.
: Da es sich um andere Bewehrung handelt wie er jetzt auf den Plänen gesehen hat, stellte er diesen Nachtrag den er vergütet haben will und auch Vergütung wg Bauzeitverlängerung.

: Der AG wäre nur mit einer Teilvergütung einverstanden aber mit keiner Vergütung wg Bauzeitverlängerung.

: Wie ist das in Bezug auf die VOB zu deuten?

: Vielen Dank!

Wer prüft denn den Nachtrag? Wer macht bei dem Objekt die Bauüberwachung? Wer vertritt die Interressen des Bauherrn?

Derjenige sollte auch den angebotenen und den beauftragten Leistungsumfang mit der ausgeführten Leistung vergleichen. Danach kann erst festgestellt werden, ob der Nachtrag gerechtfertigt ist. Ob die Bauzeit zu verlängern ist, hängt u. a. davon ab, wann der Unternehmer über die unterstellte Änderung der Leistung informiert wurde. Wenn sich daraus z. B. verlängerte Lieferfristen für den Stahl ableiten lassen, könnte Anspruch auf Bauzeitverlängerung bestehen. Aber auch das muss für den Einzelfall geprüft werden, was schlichtweg in einem Forum nicht möglich ist.



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