Abgeschickt von buchholz am 27 Maerz, 2007 um 21:58:57:
Liebes Forum,
gibt es für Einfriedungen an Hanggrungstücken Referenzen für den Null(=Bezugs)punkt zur Ermittlung der max. zulässigen Höhe von 2,0m (NRW)?
Was gilt als Referenzpunkt: Die Höhe des eigenen (höheren Grundstückes) oder die niedrigere Höhe des Nachbargrundstückes ?
Vielen Dank für eine Antwort!
B.Buchholz