Re: Grenzüberbau


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Abgeschickt von Kolbeck am 28 Maerz, 2007 um 21:59:24

Antwort auf: Grenzüberbau von Dieter geier am 11 Maerz, 2007 um 18:47:19:

: Hallo,
: habe vor, eine Garage auf die Grenze zu bauen. Aus diesem Grund, habe ich die Grenzen meines grundsrücks neu vermessen lassen, zur Kontrolle, da ich schon immer mit meinem Nachbar Streitigkeiten habe, damit ich nicht die Grenze Überbaue.
: Doch bei dem vermessen, kam heraus, daß die garage meines Nachbarn, die auf der Grenze steht, genau auf der Grenze steht aber der Windfang des Gibels, 12 cm in mein Grudstück schaut.
: Diese Garage steht aber schon ca. 20 Jahre.
: Habe ich eine Möglichkeit, ihn zu belangen.
: Gibt es ähnliche Fälle?
: Danke!

Hallo, meines Wissens ja !
Da es kein Wohnraum ist, kann es sogar sein, dass er es "zurückrüsten" muß. Es gilt hier die 30 Jahres Frist, die anscheinend noch nicht um ist. Die Frage ist,ob es wirklich auf Ihrem Grund ist und wer die Kosten der Vermessung ( kann bis zu 3000 Euro kosten ) zahlt. Ohne Anwalt ist da wohl kaum was zu machen. Habe gerade ähnliches hinter mir, der Richter entschied dass ich 1/3 übernehmen musste, obwohl feststeht, dass mein Nachbar seine Grenzmauer 16 cm auf meinem Grund gebaut hat. Habe dann einem Vergleich zugestimmt und die Mauer "Überschrieben" bekommen(Grundbuchabsicherung). Rechtsberatung ist also angesagt! Ich wünsche viel Glück, Heinz Kolbeck



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