Grenzmauer


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Abgeschickt von GregorAxel am 29 Maerz, 2007 um 12:12:33

Wenn zwei Grundstücke durch eine 1,20m hohe Mauer, welche auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze steht, getrennt sind, darf diese durch einen der Beiden Eigentümer ohne zustimmung des anderen Eigentümers auf ca. 2m erhöht werden ? Oder muss die Zustimmung des Nachbarn vorliegen ? Sollte dies ohne die Zustimmung des Nachbar dennoch geschehen, was würde dann passieren ? Hätte der Nachbar das Recht diese Mauer auf 1,20m zurückzustutzen ?



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