Fenstereinbau


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Abgeschickt von Alex Peters am 29 Maerz, 2007 um 12:30:33

Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

W. hat Fenster bei der Fa.K bestellt. Vor Auftragserteilung kamen Mitarbeiter von der Fa. K um die Fenster auszumessen. Es wurde jedes einzelne Fenster im Haus ausgemessen. Beim Fenstereinbau wurden 4 von 5 Fenster im Erdgeschoss falsch geliefert und auch eingebaut. Die 4 Fenster sind zu kurz. Alle Fenster wurden nur auf ein Maß hergestellt. So das nur ein Fenster richtig passte und die anderen ca. 11 cm zu kurz waren. W. hat umgehend den Chef von der Fa. K angerufen und ihm diesen Sachverhalt erklärt. Dieser Verwies sofort auf die Auftragsbestätigung und auf eine Vereinbarung, die Er mit dem Auftraggeber W. getroffen haben soll. W. bestreitet diese Vereinbarung je getroffen zu haben, da er die Fenster in der Größe haben wollte, für die auch der Maurer den Platz gelassen hat. Die Auftragsbestätigung hat W. unterschrieben ohne sich die einzelnen Punkte genauer durchzulesen, da er der Meinung war, dass die angegebenen Maße auch denen entsprechen, die er haben wollte, da die Fa. K Jedes Fenster ausgemessen hat. Doch die Fa. K. hat in der Auftragsbestätigung alle Fenster, die für das Erdgeschoss vorgesehen waren, auf ein Maß gesetzt.
Es folgte aber noch eine Lieferung von Fenstern die nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt waren, nach dieser Lieferung wurden alle Fenster überprüft, dabei wurden einige Mängel festgestellt.
Diese Mängel wurden der Fa.K sofort schriftlich aufgeführt, und es wurde eine umgehende Nacharbeit gefordert, erst nach mehr als zwei Wochen kamen die Arbeiter und haben einige Schäden ausgebessert.
Ein Mangel wurde nicht ausgebessert, da es nach Ihren Angaben nicht möglich sei, als der Auftraggeber dann die Rechnung kürzen wollte, gab es plötzlich eine Möglichkeit diese Schäden doch auszubessern, es wurde ein Termin vereinbart wo diese Schäden ausgebessert werden sollte. Doch die Arbeiter sind nicht zu diesem Termin erschienen. So wurde auch keine Zahlung geleistet. Jetzt zweieinhalb Monate nach diesem Termin meldet sich die Fa.K und fragt wann sie die Fenster wieder reparieren könne.

Einen Teil der Kosten wurden schon bezahlt, gibt es noch eine Möglichkeit, einen Schadensersatz bzw. eine Minderung der Rechnung durchzusetzen zusätzlich zu der fälligen Reparatur? Da die Fa. K schon 2 Möglichkeiten hatte die Schäden zu beseitigen.
Im Allgemeinen wollte der Inhaber der Firma sich immer wieder mit Lügen herausreden.


Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank im voraus.




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