Re: Anfüllung Stellplatz


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Erich Bauer am 29 Maerz, 2007 um 15:59:00

Antwort auf: Anfüllung Stellplatz von Uwe Hak am 29 Maerz, 2007 um 13:04:42:

Ohne das Einverständnis des Eigentümers geht erst mal garnichts. Theoretisch wäre bei öffentlichen Parkplätzen ein Planverfahren mit anschließender Enteignung möglich.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]