Balkongeländer


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Abgeschickt von topograph am 29 Maerz, 2007 um 17:29:03

Hallo allerseits,
ich habe folgende 3 Fragen:
1. Wo finde ich Informationen über die erforderliche lichte Höhe von Balkongeländern ab OK FFB Balkon (90 oder 100 cm ?) Im konkreten Fall geht es um ein privates EFH in Bayern. In der BayBO habe ich nichts dazu gefunden.
2. Gibt es Vorschriften über einen höchstzulässigen Abstand zwischen Oberkante Balkongeländerfüllung und Unterkante Handlauf (z.B. Schutz für Kinder) ?

3. Das EFH soll eigengenutzt werden, soll aber evtl. später auch vermietet werden. Gibt es bei den Bauvorschriften Unterschiede zwischen privater Nutzung und Vermietung = Fremdnutzung ?

Vielen Dank vorab für Antworten,

Gruß

Der Topograph





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