Abgeschickt von K.D. am 30 Maerz, 2007 um 07:07:02
Antwort auf: Balkon anbauen von Bauherr am 29 Maerz, 2007 um 18:30:37:
: Hallo,
: ich würde mir gerne einen Balkon an mein Einfamilienhaus bauen. Benötige ich dafür eine Baugenehmigung. Habe nichts in der ThürBO gefunden. Kann mir hier evtl. jemand weiterhelfen.
: Grüsse
Antwort:
Also, alles das was nicht bei den verfahrensfreien Vorhaben (§ 63) steht, ist baugenehmigungsbedürftig.
Die ergänzende Errichtung von Balkonen ist regelmäßig genehmigungsbedürftig.
Sonderfälle hierzu sind:
Ihr Gebäude fällt in die Genehmigungsfreistellung nach § 63a. Also Wohngebäude Gkl 1-3, B-Plan, Festsetzungen eingehalten usw. Bitte die Voraussetzungen, wenn zutreffend, in der Thüringer Bauordnung auf dieser Seite unter Gesetze nachlesen.