Re: Balkon anbauen


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Abgeschickt von K.D. am 30 Maerz, 2007 um 07:07:02

Antwort auf: Balkon anbauen von Bauherr am 29 Maerz, 2007 um 18:30:37:

: Hallo,

: ich würde mir gerne einen Balkon an mein Einfamilienhaus bauen. Benötige ich dafür eine Baugenehmigung. Habe nichts in der ThürBO gefunden. Kann mir hier evtl. jemand weiterhelfen.

: Grüsse

Antwort:
Also, alles das was nicht bei den verfahrensfreien Vorhaben (§ 63) steht, ist baugenehmigungsbedürftig.

Die ergänzende Errichtung von Balkonen ist regelmäßig genehmigungsbedürftig.

Sonderfälle hierzu sind:
Ihr Gebäude fällt in die Genehmigungsfreistellung nach § 63a. Also Wohngebäude Gkl 1-3, B-Plan, Festsetzungen eingehalten usw. Bitte die Voraussetzungen, wenn zutreffend, in der Thüringer Bauordnung auf dieser Seite unter Gesetze nachlesen.




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