Erschließungskosten


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Tobias am 31 Maerz, 2007 um 17:24:05

Hallo,

eine Stadt erneuert zur Zeit die Wasserleitungen unter einer Straße und somit auch die Straße selbst. Fünf Anwohner sollen nun Erschließungskosten zahlen, alle anderen nicht. Die fünf Anwohner, die für Erschließungskosten herangezogen werden sollen, haben ihre Häuser in den Jahren 1950-1952 erbaut. Die Straße wurde erst kurz darauf gebaut und diese fünf Grundstückseigentümer mussten jeweils 2m (in der Breite) ihres Grundstückes an die Stadt für die Straßenbauarbeiten abtreten und anscheinend deshalb keine Erschließungskosten zahlen. Alle anderen Anwohner, die jetzt keine Erschließungskosten zahlen müssen, bauten erst nachdem die Straße fertiggestellt war und mussten somit auch keinen Grund abtreten (zahlten aber Erschließungskosten). Nun stellt sich die Frage, ob die Erhebung von Erschließungskosten für diese fünf Anwohner überhaupt rechtmäßig ist (bzgl. Grundabtretung oder ähnlichem) bzw. nach knappen 60 Jahren nicht schon verjährt ist.

Viele Grüße

Tobias



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]