Re: Erschließungskosten


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Abgeschickt von Erich Bauer am 01 April, 2007 um 17:53:25

Antwort auf: Erschließungskosten von Tobias am 31 Maerz, 2007 um 17:24:05:

Wenn es hier wirklich um Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsstraße geht (und nicht etwa um Straßenbeiträge für den Um- und Ausbau), sind die sachlichen Beitragspflichten für alle erschlossenen Grundstücke etweder in der Vergangenheit schon entstanden und die Beitragsfestsetzung ist ggf. verjährt oder die Straße war noch nie endgültig hergestellt und die sachlichen Beitragspflichten entstehen für alle erschlossenen Grundstücke erst mit Abschluss der jetzt durchgeführten Baumaßnahme. Im Hinblick auf die genannten Zeiträume lohnt eventuell auch ein Blick in § 242 des Baugesetzbuches.




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