Bestandsschutz für Auffahrt


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Abgeschickt von Daniel am 01 April, 2007 um 20:10:50

Hallo,

man nehme den abstrakten Fall an, dass Person A ein Grundstück erwarb, dass mit einer Auffahrt linksseitig geplastert ist.

Zu früheren Zeiten war neben der Auffahrt ein Haus vorhanden, dass straßenseitig bis an die rechte Grundstücksgrenze reicht.

Man nehme nun weiterhin an, dass die Person B von einem Bauamt eine geschlossene Bebauung mit einem Tunnel befürworten würde.

Aus den alten Bauunterlagen geht aber hervor, dass die Auffahrt ohne giebelseitiges Anbauen genehmigt wurde.

Hat Person A Aussicht auf eine Baugenehmigung so wie sie früher einmal bestanden hat , wenn sie sich auf den Bestandsschutz der Auffahrt beruft, auch wenn das Gebäude zwischenzeitlich abgerissen wurde?

Danke :)



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