grundstückshöhe zu strassenhöhe


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Abgeschickt von Bovermann am 02 April, 2007 um 21:54:07

hallo vielleicht kann mir jemand weiterhelfen,nehmen wir mal an es wurde eine höhe eines rohfußbodens auf 184,90 über nn festgelegt. eine fertiggarage sollte auf dem gleichen niveau aufgesetzt werden diese wurde aber um 4cm unterschritten und nun ist es nichtmöglich ein gefälle mehr zu strasse zu bauen,da die endhöhe der strasse auch nachträglich nach bauantragsstellung und genehmigung geändert wirdund somit erheblich sich erhöht.haus und garage sind dann unter srassenniveau. wie verhält sich das zum geltenden baurecht wenn der eigentümer der strasse nicht der ort ist sondern die baufirma



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