Wohnrecht und Dachbausschnitt


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Abgeschickt von Matthias am 08 April, 2004 um 13:07:59

in unserem Zweifamilienhaus, das wir von den Schwiegereltern gekauft haben, haben die Schwiegereltern in der oberen Wohnung ein Wohnrecht eingetragen und
im Kaufvertrag wurde vereinbart das sie einen Dachbalkon nach ihren Wünschen bauen dürfen. Müssen wir als Eigentümer des Hauses mit den Umbaumassnahmen
einverstanden sein oder können die Schwiegereltern zum
Beispiel auch Stützpfosten auf unsere Terasse bauen
lassen die für den Dachbalkon nötig wären, ohne unsere
Genehmigung ?
In wie weit müssen die das mit uns Absprechen und wo
liegen die Grenzen Ihres Rechts ?

Matthias




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