Grundstücksanschlusskosten


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Abgeschickt von Anja Hartmann am 03 April, 2007 um 14:12:06

Hallo,

in meinem "Fall" geht es um Grundstücksanschlusskosten, die seitens der Gemeinde in einem Neubaugebiet verlangt werden.

Nun zum "Fall":

Der Käufer hat durch notariellen Vertrag von der Gemeinde zwei Grundstücke erworben, um sie - anders als von der Gemeinde geplant - zu vereinen und darauf statt eines Doppelhauses ein Einfamilienhaus zu bauen. Zeitgleich mit der Eintragung des Eigentumserwerbs wird der Käufer nach Vertragsschluss als Eigentümer des nunmehr vereinten Grundstücks im Grundbuch eingetragen.

Nach Errichtung des Einfamilienhauses macht die Gemeinde nunmehr Grundstücksanschlusskosten für Abwasser geltend, wobei sie dem Käufer z w e i Bescheide zuschickt. Dabei bezieht sie sich auf die Verlegung zweier Anschlussleitungen, die sie noch vor Vertragsschluss zu den vormals "getrennten" Grundstücken verlegt habe. Von dem Käufer wird aber nur eine dieser Zuleitungen genutzt.

FRAGE:

Ist die Gemeinde zur doppelten Inanspruchnahme des Käufers berechtigt, obwohl dieser nach Vereinigung zweier Grundstücke und Bebauung mit einem Einfamilienhaus nur einen Grundstücksanschluss tatsächlich nutzt ?

ZUR RECHTSLAGE:

Der "Fall" spielt in Hessen und die Gemeinde hat von der Ermächtigung des § 12 KAG Gebrauch gemacht.

VIELEN DANK!





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