Verjährung bei Besitzerwechsel- Hecke in NRW


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Abgeschickt von Neubesitzer am 03 April, 2007 um 17:28:16

Hallo, ich würde mich sehr über eine kurze Information zu dem folgenden (oft dagewesenen) Thema "Hecke an der Grenze" freuen.

Die Sache sieht wie folgt aus : Partei A hat eine Hecke (zu nahe) an die Grenze gepflanzt. Die Seitenfläche ist auf der Grenze, bzw. ragt darüber.

Partei B hat das Nachbargrundstück vor weniger als 6 Jahren erworben. Angeblich hatte der Vorbesitzer nichts gegen den Standort der Hecke.

Beginnt die Verjährung mit dem Kauf des Grundstückes neu, oder kann B noch fordern, den vorgeschriebenen Abstand von 50cm einzuhalten?

Hintergrund: B möchte eine (genehmigte) Garage errichten, A macht schon vor Baubeginn Theater(Bauaufsicht)wegen vermeintlicher Schädigung seiner falsch stehenden Hecke, und es ist mit weiterem Ärger zu rechnen (droht im persönlichen Gespräch schon indirekt mit Zivilrechtlichen Schritten).

Nach dem Motto, erst pflanze ich meine Hecke zu nah an die Grenze, und wehe einer kommt jetzt MEINER Hecke zu nahe!! Es gäbe keine Probleme, stünde die Hecke so wie im Nachbarschaftsgesetzt vorgesehen.

Würde mich sehr über eine Information freuen, ob die Verjährung mit Kauf wieder neu beginnt. Vielen Dank !




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