Abgeschickt von Jochen am 03 April, 2007 um 17:41:34
Hallo Forum,
folgender Fall:
Bauherr K beauftragt Firma A (Fertighaushersteller) für die Aufstellung des Fertighauses inklusive Estricharbeiten. Firma A beauftragt Firma B (Estrichfirma) die Estricharbeiten auszuführen.
Bauherr K beauftragt ebenfalls die Firma C (Sanitär)die Fußbodenheizung zu installieren. Sobald Bauherr K die Freigabe von Firma C (Sanitär) hat, um weitere Gewerke (Estrich, ...) nach Fertigstellung der Fußbodenheizungmontage zu kontaktieren, meldet er an Firma A dass Firma B anrücken kann um mit den Estricharbeiten zu beginnen. Firma A meldet Firma B zu beginnen.
Als Firma B zu den Estricharbeiten am Objekt erscheint, wird festgestellt dass Firma C nicht richtig gearbeitet hat und somit die Estricharbeiten nicht ausgeführt werden können. Firma B rückt wieder ab. Firma C (Fußbodenheizung) verbessert die nicht sachgemäßen Arbeiten.
Firma B (Estrich) kommt erneut und verlegt den Estrich. Nun stellt Firma B (Estrich) an Firma C(Fußbodenheizung) eine Rechnung für Fahrtkosten und Arbeitsstunden in Höhe von ca. 1300 €. Firma C weigert sich diese Rechnung zu begleichen und beruft sich auf das Recht der Nachbesserung.
Da Firma B von Firma C kein Geld bekommen kann (von Anwalt der Firma B geprüft) schicken Sie die Rechnung nun an Bauherr K. Dieser weigert sich nun ebenfalls an Frima B Geld zu überweisen, da dieser mit Firma B keinen Vertrag abgeschlossen hat, da Firma B eine Firma im Auftrag von Firma A darstellt.
Frage: Wer muss jetzt zahlen ?