Re: Verj�hrung bei Besitzerwechsel- Hecke in NRW


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Abgeschickt von Sebastian am 04 April, 2007 um 09:15:49:

Antwort auf: Verj�hrung bei Besitzerwechsel- Hecke in NRW von Neubesitzer am 03 April, 2007 um 17:28:16:

Die Frage ist von Bundesland zu Bundesland nicht unbedingt gleich zu beantworten.
F�r NRW gibt es zum Nachbarrechtsgesetz eine sch�ne, !quasi-amtliche" Zusammenstellung, Link steht unten.
: Hallo, ich w�rde mich sehr �ber eine kurze Information zu dem folgenden (oft dagewesenen) Thema "Hecke an der Grenze" freuen.

: Die Sache sieht wie folgt aus : Partei A hat eine Hecke (zu nahe) an die Grenze gepflanzt. Die Seitenfl�che ist auf der Grenze, bzw. ragt dar�ber.

: Partei B hat das Nachbargrundst�ck vor weniger als 6 Jahren erworben. Angeblich hatte der Vorbesitzer nichts gegen den Standort der Hecke.

: Beginnt die Verj�hrung mit dem Kauf des Grundst�ckes neu, oder kann B noch fordern, den vorgeschriebenen Abstand von 50cm einzuhalten?

: Hintergrund: B m�chte eine (genehmigte) Garage errichten, A macht schon vor Baubeginn Theater(Bauaufsicht)wegen vermeintlicher Sch�digung seiner falsch stehenden Hecke, und es ist mit weiterem �rger zu rechnen (droht im pers�nlichen Gespr�ch schon indirekt mit Zivilrechtlichen Schritten).

: Nach dem Motto, erst pflanze ich meine Hecke zu nah an die Grenze, und wehe einer kommt jetzt MEINER Hecke zu nahe!! Es g�be keine Probleme, st�nde die Hecke so wie im Nachbarschaftsgesetzt vorgesehen.

: W�rde mich sehr �ber eine Information freuen, ob die Verj�hrung mit Kauf wieder neu beginnt. Vielen Dank !





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