Re: Grundbucheintrag legt Wohnungsnutzung fest oder Baurecht?


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Abgeschickt von Sebastian am 05 April, 2007 um 11:20:53:

Antwort auf: Grundbucheintrag legt Wohnungsnutzung fest oder Baurecht? von stefan saffer am 04 April, 2007 um 22:45:25:

Bebauungsplan? Ich gehe davon aus, dass Sie die Baugenehmigung (bzw. die zur Baugenehmigung gehörenden Bauvorlagen) meinen und den Fachbegriff nur versehentlich falsch benutzt haben.
Jedenfalls ist die Baugenehmigung öffentlich-rechtlich verbindlich, jede andere Nutzung (zB als getrennte Wohnungen) wäre damit illegal mit allen dazugehörenden Risiken (mehr zum Thema siehe Link!).
Ob darüber hinaus das Grundbuch berichtigt werden müßte, weil die Wohnungen tatsächlich nicht abgeschlossen sind (vermutlich führt einer der Rettungswege durch die andere Wohnung) und ob es berichtigt werden kann, steht auf einem anderen Blatt, dass mich als Käufer nicht mehr interessieren würde.
Auch die Frage, ob man eine getrennte Nutzbarkeit durch genehmigungsfähige bauliche Maßnahmen noch herstellen kann, kann man in Ruhe klären - aber m.E. besser in der Position eines Kaufinteressenten denn als (neuer) Eigentümer.
Alles in allem: Der Nutzungswunsch wird mit den Wohnungen bei der aktuellen Sach-/Rechtslage m.E. nicht erfüllt.

Sebastian

: Ich bin dabei zwei wohneinheiten zu kaufen und diese sind jede fier sich im Grundbuch als abgeschlossen eingetragen und haben je ein eigenes grundbuchblatt. Nun stellte aber mein Architekt festdass in der vom verkaeufer kopierten Buagenehmigung steht, dass beide einheiten nur als eine zusammenhaengende wohnung genutzt werden darf aus fuerschutztechnischen gruenden? Die Grundbuchblaetter sind von 2005, der bebauungsplan von anfang 2007?
: Was zaehlt hier? ich will die beiden wohnungen als in sich abgeschlossen vermieten. das ganze drama spielt in berlin. gruss
: stefan s.





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