Re: Historische Straße


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Abgeschickt von Micky am 05 April, 2007 um 13:21:56:

Antwort auf: Re: Historische Straße von Sebastian am 05 April, 2007 um 11:25:20:

Ich kann hier nur mal reinstellen, was der Begriff "Historische Straße" im Sinne des Erschließungsbeitragsrecht bedeutet: eine historische Straße ist eine Straße, die schon unter Geltung des Preußischen Fluchtliniengesetzes, also schon ewig, fertig war und an der Häuser gebaut werden durften. Das hat zur Folge, dass für diese Straße keine Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung dieser Straße erhoben werden können. Allerdings ist es bei einer historischen Straße, genauso wie bei allen neueren Straßen möglich, Straßen- oder Ausbaubeiträge für die Erneuerung usw. zu erheben.

Gruß
Micky



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