wegerecht


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Abgeschickt von Martin am 06 April, 2007 um 23:08:53

Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. einer Grunddienstbarkeit. Wir haben bei uns in der Urkunde eine Grunddienstbarkeit eingetragen, dass wir ein Geh- und Fahrrecht bei unserem Nachbarn über das Grundstück haben. Der Weg ist 3,90 m breit.. Es war im Kaufvertrag bei Notar kein genaue Breite angeben worden, lediglich nur mit einem Gelben Markier den weg Markiert.
Nun sagt der, da keine genaue Maß angegeben worden ist, werde er uns nur 3 Meter fahr und wegerecht geben. Auch meine Frage dass ich in etwa 40 Lange Weg licht anbringe wollte,
hat er unbegründet abgelehnt.
Wie ist das rechtlich? Es ist sein Grundstück und er müsse, uns dieses Recht eingeräumt worden ist.
Der will auch an Straßenseite eine Türe einbauen und uns eine Schlüssel geben, ist es richtig? Dürfen wir ohne seine Zustimmung mehre Schlüssel machen lassen (für meine Frau und meine Tochter)


Mit freundlichen Grüßen
Martin




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