Re: Grundstücksanschlusskosten


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Abgeschickt von Anja Hartmann am 10 April, 2007 um 13:14:38:

Antwort auf: Re: Grundstücksanschlusskosten von Erich Bauer am 03 April, 2007 um 17:52:08:

: Wann ist der Kostenerstattungsanspruch laut Satzung entstanden?
: Gab es zu diesem Zeitpunkt (im Grundbuch) zwei Grundstücke oder waren die schon vereinigt?

Der Erstattungsanspruch entsteht laut Satzung mit der Fertigstellung der erstattungspflichtigen Maßnahme und wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Zum Zeitpunkt der Baumaßnahme gab es noch zwei Grundstücke, allerdings waren zum Zeitpunkt der Übergabe und der Bekanntgabe der Bescheide die Grundstücke bereits vereinigt.



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